Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Dienstleistungen die die Firma TBBT gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
(2) Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Der Vertragsabschluß kommt durch die Übersendung einer Auftragsbestätigung der Firma TBBT an den Kunden zum tragen.
Bis zum endgültigen Vertragsabschluß sind die Angebote der Firma TBBT, insbesondere die Ausführung, Preise und Lieferzeiten freibleibend und nicht bindend, soweit sie nicht ausdrücklich, durch die Firma TBBT, als verbindlich bezeichnet werden. Auftragsbestätigungen und Angebote sind max. 30 Tage gültig.
§ 3 Überlassene Unterlagen
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor bis der Zahlungseingang auf unser Konto erfolgt ist.
§ 4 Preise und Zahlung
(1) Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, sind unsere Preise in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen verbindlich.
(2) Die Zahlung der Dienstleistung hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
(3) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. (siehe Anlage 1) berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(4) Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Dienstleistungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
§ 5 Rechte und Pflichten
Der Auftraggeber gewährleistet, dass alle erforderlichen Informationen, die den reibungslosen Ablauf des Auftrages / Projektes sicherstellen, zur Verfügung gestellt werden. Änderungen betreffend des Auftrages, müssen kurzfristig angezeigt werden. Sind die Dienstleistungen erbracht, stellt der Auftragnehmer alle erstellten Zeichnungen / Berechnungen in der Vereinbarten Form (z.B. Papier, digital, CD, u.s.w.) dem Auftraggeber zur Verfügung. Alle erstellten Unterlagen werden max. 2 Jahre von Auftragnehmer Archiviert.
§ 6 Lieferzeit
(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(2) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
(3) Alle angegebenen Lieferzeiten und Liefertermine sind unter Vorbehalt. Eine Lieferverzugs-entschädigung wird nicht gewährt.
(4) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
§ 9 Gewährleistung und Haftung
(1) Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt 4 Wochen nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller. Andere Rechte werden nicht akzeptiert.
(3) Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die erbrachte Dienstleistung einen Mangel aufweisen, so werden wir die Dienstleistung, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
(5) Die Prüfung / Freigabe der Zeichnungen zur Fertigung erfolgt Kundenseitig. Es wird keine Gewähr oder Haftung der Zeichnungen übernommen.
§ 10 Sonstiges
(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
(3) Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.